KINDES-UND ERWACHSENENSCHUTZ,

die Komplexität nimmt zu

Die Themenfelder sind komplex/vielseitig und benötigen Sorgfalt/Verständnis/Voraussicht, da es immer um die Persönlichkeitsrechte von Menschen geht. 

Im Auftrag von Gerichten/Behörden/Sozialdiensten arbeiten wir zu verschiedenen Themen und Fragestellungen.  Wir führen z.Bsp. im Kindesschutz Kurzzeitabklärungen durch. Wir begleiten Familien und Einzelpersonen auf Wunsch bis zur Errichtung einer Massnahme. Mandate übernehmen wir insbesondere bei anspruchsvollen und oder konfliktträchtigen Umständen (Beziehungsprobleme, Obhutsregelungen, komplexe Vermögens-verwaltungen / Erbstreitigkeiten / etc.)

Im Kontext einer Expert*innengruppe für Kindes-und Erwachsenenschutz engagieren wir uns für die Weiterentwicklung fachlicher Lösungen.

Abklärungen / Gutachten

Bei Gefährdungsmeldungen erhalten Sie innert weniger Wochen eine differenzierte Berichterstattung mit konkreten Empfehlungen. Im Kinderschutz führen wir risikobasierte Kurzzeitabklärungen durch. Ebenso bieten wird für KESB und Gerichte Begutachtungen an. Hier geht es oft um Fragen zur Obhut und Erziehungsfähigkeit oder zur Regelung des Besuchs-und Kontaktrechtes. Im Kontext dieser Aufgaben arbeiten wir konfliktminimierend, unterstützend und fördern die Compliance der Betroffenen um gute Lösungen zu finden.

Mediationen bei Elternkonflikten

(Art. 314 Abs. 2 ZGB)
Was kann noch gesagt werden, wenn Argumente nicht mehr weiterführen? Angeordnete Mediationen im zivilrechtlichen Kindesschutz sind Mediationen mit besonderen Herausforderungen. Es lohnt sich, diese Herausforderungen anzunehmen. Denn, Mediation in diesem Bereich kann etwas bewirken. Mediation im Kontext von Kindesschutz sollte als eine Form der psychosozialen Intervention im rechtlichen Rahmen des Kindesschutzes verstanden werden: Die Mediation kann so als Instrument dienen um Elternkonflikte zu bearbeiten und steht nicht in Konkurrenz mit dem Kindesschutzverfahren. Unsere Erfahrungen zeigen, dass in über 60% der angeordneten Mediationen tragfähige Lösungen gefunden werden.

Mandate

Wir führen Kinderschutzmandate (Erziehungsbeistandschaften), wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben. Gemeinsam mit der KESB, mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen, den Eltern werden im Vorfeld die Ziele und Inhalte der Unterstützung festgelegt. 
Im Erwachsenenschutz übernehmen wir vornehmlich komplexe Mandate, wenn eine Person in ihrer Urteils- und oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt und ein Schutzbedarf durch die KESB festgestellt worden ist. Solche Mandate können – je nach Situation – die Personensorge, die Vermögenssorge und den Rechtsverkehr betreffen.

Überbrückungseinsätze in Berufsbeistandschaften ( Art.421 Ziff. 3 ZGB und Art. 424 ZGB
Endet das Amt eines Berufsbeistandes ist nicht immer eine Nachfolgeregelung vorhanden. Wir bieten als Fachleute Überbrückungseinsätze an und stellen die Weiterführung der betreuung und der Mandate sicher.

Beratung , Unterstützung und Instruktion von Beiständen ( Art. 400 Abs. 1 ZGB)
Mit gezielter Beratung und Unterstützung entlasten wir die KESB und die KESD. Wir bieten Supervision/Intervision und Schulungen von Mandatsträgern an.

Aufgabendelegation des Beistandes
Der Arbeitsalltag eines Berufsbeistandes ist oft zeitintensiv und komplex. Bestimmte Aufträge benötigen oftmals Spezialwissen oder zusätzliche zeitliche Kapazitäten. Der Beistand/die Beiständin kann/darf einzelne Aufgaben an Fachpersonen delegieren. (vgl. hierzu: BSK ZGB I-Affolter, Art. 408 N 14, Botschaft Erwachsenenschutz, S. 7050), Art. 400 Abs. 1 ZGB, FamKomm Erwachsenenschutz/Häfeli, Art. 400 ZGB  N 19: BSK ZGB I-Reusser, Art. 400 N 30 , Art.  413 Abs. 1 ZGB i.V. Art. 398 Abs. 3 OR)
Hier können wir gezielt Aufgaben übernehmen.

Aufträge und Aufgaben ohne Errichtung einer Beistandschaft (Art. 392 Ziffer 2/3 ZGB
Manchmal ist die Anordnung einer Beistandschaft nicht verhältnismässig. Wir übernehmen einzelne Aufträge/Aufgaben um die KESB zu entlasten.

Expert*innengruppe KES

Komplexe Fallkonstellationen, schwer fassbare Ursachen eines Problems, blockierte Verfahren: Jede KESB kennt Fälle, bei denen Massnahmen nicht greifen, eine zielführende Intervention erschwert war oder das weitere Vorgehen unklar ist.

Als unabhängige Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen unterstützen wir die KESB bei der Analyse schwieriger Fallkonstellationen und bei der Strategieentwicklung in festgefahrenen Situationen. Unsere unabhängige und interdisziplinäre Aussensicht hilft, zeitnah Lösungswege weiterzuentwickeln und Grundlagen für Entscheidungen zu erhalten.